Sie haben Fragen hinsichtlich des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX (Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft) oder der Nachteilsausgleiche?
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Mehr Informationen zum Thema "Schwerbehinderte Menschen" finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
© Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport